In jedem Heft gibt es auch wertvolle UM DIE ECKE-Gutscheine. Bei Vorlage dieser Gutscheine erhält der Kunde bei einigen Teilnehmern einen UM DIE ECKE Rabatt oder ein kleines Geschenk. Das kann ein Cocktail in einer neu eröffneten Bar sein, ein originelles Lesezeichen in der netten Buchhandlung nebenan, ein Limoncello beim Italiener um die Ecke, oder auch Gutscheine für einen kostenlosen Besuch in der orientalischen Salzgrotte  in Grafenberg. Sogar so abgefahrene Angebote wie einen Rabatt von 100 € für Service-Neukunden im Autohaus Gottfried Schultz gab es bereits in einem  Heft.


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Die Händler und Dienstleister freuen sich über jeden eingelösten Gutschein. Denn mit diesem kleinen Geschenk möchten sie sich bei ihren bestehenden Kunden für die Treue bedanken und neue Kunden herzlich willkommen heißen. Sie sehen so auch, ob Ihre Anzeige in dem UM DIE ECKE Heft die Kunden erreicht. Haben Sie also bitte keine Hemmungen die Gutschein einzulösen!

 

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Das Einlösen der Gutscheine eine freiwillige Leistung der Händler und Dienstleister und  kann  jederzeit ohne Angabe von Gründen abgeleht werden. Das kann z.B. mal vorkommen, wenn zu viele Gutscheine eingelöst wurden. Das Kontingent der einzelen Händler und Dienstleister ist natürlich begerenzt. Pro Person ist nur einmalig ein Gutschein einlösbar. Wenn nicht anders angegeben, verfallen sie ein Jahr nach Erscheinen der Ausgabe. Keine Barauszahlung. Artikelabgaben nur solange der Vorrat reicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.